Verpackungsgesetz im E-Commerce einfach erklärt.

Das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet Online-Händler, die Verpackungen in Verkehr bringen, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren und Lizenzentgelte für das eingesetzte Verpackungsmaterial zu entrichten.
Betroffen sind alle Händler, die Waren verpackt an Endkunden in Deutschland versenden – unabhängig vom Firmensitz. Auch beim Versand über einen externen Fulfillment-Dienstleister bleibt der Händler in der Regel selbst für die Registrierung verantwortlich.
Reduzierte, passgenaue Verpackungen senken nicht nur Lizenzentgelte, sondern auch Versandkosten.
Wer verpackte Ware in Deutschland verkauft, kommt an der Registrierungspflicht nicht vorbei. Ein guter Fulfillment-Partner unterstützt zumindest bei der praktischen Umsetzung ressourcenschonender Verpackungslösungen.