Produkthaftung im Fulfillment: Wer haftet wann?

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet grundsätzlich der Hersteller bzw. Inverkehrbringer eines Produkts für Schäden, die durch einen Produktfehler entstehen – unabhängig davon, wer die Ware lagert oder versendet.
Ein Fulfillment-Dienstleister haftet in der Regel nur für Schäden, die durch fehlerhafte Lagerung, Kommissionierung oder Transport innerhalb seines Verantwortungsbereichs entstehen – nicht für Produktmängel selbst.
Ein detaillierter Dienstleistungsvertrag sollte Haftungsgrenzen, Versicherungsschutz und Meldepflichten bei Schäden eindeutig regeln. Das schafft Klarheit für beide Seiten und beschleunigt die Abwicklung im Schadensfall.
Produkthaftung und Logistikhaftung sind zwei unterschiedliche rechtliche Ebenen – wer hier klare vertragliche Regelungen trifft, vermeidet spätere Streitigkeiten mit seinem Fulfillment-Partner.